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EXTRA INFO
Mein Gewerbe erlaubt mir ein Dienstleistungsservice innerhalb des Tätigkeitsfeldes „Einrichtungsberatung nach optischen und geschmacklichen Gesichtspunkten“ auszuüben. Das bedeutet, dass meine Raumkonzepte keine komplette Küchen- oder Badplanung inklusive aller technischen Details umfassen. Ich übernehme ausschließlich Beratungsleistungen, die keinesfalls einen Statiker, Bauleiter oder Handwerker ersetzen.